GB/JA! fordert konsequente Klimapolitik – Jetzt ist der Zeitpunkt zum Handeln!
Am Donnerstag debattiert der Stadtrat über das städtische Klimareglement. Die Fraktion GB/JA! engagiert sich für einen Absenkpfad mit Ziel Netto Null 2035 und eine Spezialfinanzierung für die Klimamassnahmen, damit diese nicht der Sparpolitik zum Opfer fallen.
Das Klimareglement soll einen verbindlichen Rahmen für die städtische Klimapolitik der nächsten Jahre schaffen. Es definiert einen verbindlichen Absenkpfad hin zu Netto Null, eine Reduktion der Emissionen ausserhalb des Stadtgebiets sowie eine klimaneutrale Vermögensbewirtschaftung. Das Reglement wird in seiner heutigen Form der Dringlichkeit der Klimakrise jedoch nicht gerecht. Ohne ambitionierte Ziele wird es keine wirksamen Massnahmen geben, um der Klimakrise entgegenzuwirken. Die Anträge der GB/JA!-Fraktion fordern deshalb einen verbindlichen Absenkpfad hin zu Netto Null bis spätestens 2035 statt 2045 und eine Spezialfinanzierung für städtische Klimamassnahmen.
Netto Null bis 2035
Die Forderung nach Netto Null bis 2035 ist realistisch, aber dafür muss die Stadt ab sofort die nötigen Massnahmen treffen. Am politischen Willen sollte es eigentlich nicht fehlen: Die Fraktion SP/Juso hat schon 2019 im Vorstoss “CO2-Neutralität bis 2030” Netto Null 2030 gefordert und die Fraktion GFL/EVP 2018 im Vorstoss “Bern klimaneutral bis 2035”. Zudem hat sich die Stadtberner Stimmbevölkerung schon mehrmals mit deutlichen Mehrheiten hinter Klimavorlagen gestellt, z.B. beim CO2-Gesetz oder dem kantonalen Energiegesetz. Trotzdem fanden die entsprechenden Anträge des Klimareglements in der vorberatenden Kommission FSU keine Mehrheiten.
Auf Details kommt es an
Die verbindlichen Ziele des Klimareglements ergeben sich aus Art. 2, in dem der Absenkpfad für die Treibhausgasemissionen definiert ist. Dieser Absenkpfad ist im Vorschlag des Gemeinderats terminiert auf Netto Null 2045. Die GB/JA!-Fraktion fordert in ihren Anträgen eine Verschärfung des Absenkpfads hin zu Netto Null 2035. Wird der Absenkpfad verfehlt, muss der Gemeinderat gemäss Art. 10 zusätzliche Klimaschutzmassnahmen ergreifen.
Im Gegensatz dazu enthält Art. 1 eine reine Willensbekundung ohne jegliche Verbindlichkeit: “Sie [die Stadt Bern] trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die nötigen und geeigneten Massnahmen, um diese Klimaziele auf ihrem eigenen Gebiet bis 2035 zu erreichen.”
Spezialfinanzierung für Klimaschutzmassnahmen
Die letzte Budgetdebatte in der Stadt Bern hat gezeigt, dass auch Klimaschutzmassnahmen dem gemeinderätlichen Abbauprogramm FIT II zum Opfer fallen können. Deshalb müssen zwingend finanzielle Mittel reserviert werden, um z.B. ökologische Sanierungen, den Heizungsersatz, die Montage von Solaranlagen oder den klimafreundlichen Verkehr zu fördern. Wir fordern deshalb eine Spezialfinanzierung für Klimaschutzmassnahmen, die von zukünftigen Sparmassnahmen ausgenommen ist. Diese könnte z.B. durch künftige Budgetüberschüsse, einen fixen Anteil der städtischen Ausgaben oder Lenkungsabgaben auf Parkplätzen gespiesen werden.