Eingereicht von Regula Bühlmann (GB):

Am 1. Juli tritt die das revidierte Gleichstellungsgesetz in Kraft. Arbeitgebende mit mindestens 100 Mitarbeitenden haben ab diesem Datum innerhalb eines Jahrs eine Lohnanalyse durchführen, um ihre Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen. Dem OR unterstellte Unternehmen müssen diese Analysen von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen oder diese sozialpartnerschaftlich durchführen. Kantons- und Gemeindeverwaltungen regeln die Durchführung der Lohnanalyse selbständig.

Das Vieraugenprinzip wird jedoch auch bei den Analysen in der öffentlichen Verwaltung empfohlen. So sieht die entsprechende Verordnung für die Bundesverwaltung die Zusammenarbeit mit einer externen Revisionsstelle und die Nachträgliche Information der Sozialpartner über die Ergebnisse vor. Zielführender als die nachträgliche Information von Arbeitnehmenden und Sozialpartner über die Resultate ist jedoch die sozialpartnerschaftliche Durchführung der Lohnanalyse, da diese für Transparenz sorgt und das Vertrauen von Arbeitnehmenden stärkt. Dafür eignet sich unter anderem das Nachfolgeprojekt des Lohngleichheitsdialog, dem Engagement Lohngleichheit, kurz ELEP (www.elep.ch), das auch die Bundesverwaltung schon abgeschlossen haben.

Wir fordern den Gemeinderat deshalb auf, die Lohnanalysen sozialpartnerschaftlich durchzuführen und dafür mit den Sozialpartnern die Verhandlungen aufzunehmen und eine entsprechende Vereinbarung zu erarbeiten.

Begründung der Dringlichkeit:
Das revidierte Gesetz tritt am 1. Juli in Kraft, anschliessend hat die Stadt als Arbeitgeberin ein Jahr Zeit für die Durchführung der Lohnanalyse. Die Modalitäten müssen deshalb rasch beschlossen werden.