Dringliche interfraktionelle Motion Fraktion GFL/EVP (Lukas Gutzwiller), GB/JA (Katharina Gallizzi) und GLP/JGLP (Michael Hoekstra):

Auch mit erneuerbarer Wärme sparsam umgehen! Gebäudesanierungsstrategie entlang dem Fernwärmenetz.

Gemäss Medienberichten vom Januar 2020 plant ewb mit dem Projekt «go west!» den Ausbau des Fernwärmenetzes Richtung Westen[1]. Die Kosten dieses Ausbaus um 31 Kilometer wird auf rund 150 Millionen Franken veranschlagt.

Beim Ausbau der Fernwärme gibt es jedoch einen Zielkonflikt: damit das Netz wirtschaftlich ist, braucht es eine hohe Energiedichte bzw. einen hohen Energieabsatz. Die Energiezentrale Forsthaus ist aber bereits jetzt an den Kapazitätsgrenzen und muss zur Deckung der Spitzelast 26 Prozent Erdgas einsetzen[2], weshalb zusätzlich ein Holzfernwärmenetz und ein geologischer Saisonspeicher geplant sind. Mindestens so zielführend ist aber im Sinne der Ressourceneffizienz auch die Minderung des Energieabsatzes auf Seite der Wärmebezüger: auch Energie aus Abfall soll nicht einfach verschwendet werden! Mit dem Schliessen der Stoffkreisläufe sollen die Abfallmengen zudem mittelfristig abnehmen.

Politisch diskutiert wird eine Anschlusspflicht für die Gebäude entlang des Fernwärmnetzes. Energiepolitisch genauso wichtig ist aber die Energieeffizienz der angeschlossenen Liegenschaften. Hier bietet sich mit dem Ausbau der Fernwärme die einmalige Chance, mit den Gebäudebesitzenden in Kontakt zu treten und ihnen sinnvolle Massnahmen zur Wärmedämmung vorzuschlagen (siehe Massnahme 13 des Energierichtplans). Die gut etablierten Energieberatungen können nämlich nur Leute beraten, welche deren Dienstleistungen nachfragen; dies sind in der Regel Einfamilienhausbesitzende. Der grosse Teil der Besitzenden von Mietliegenschaften tut dies aber nicht, da die CO2-Abgabe in diesem Segment keinen Anreiz für energetische Sanierungen schafft, da die Abgabe mit den Nebenkosten auf die Mieten überwälzt werden kann.  Der Ausbau des Fernwärmenetzes und die Anschlusspflicht sind also der Türöffner, um mit den sonst eher passiven Liegenschaftsbesitzenden über Massnahmen zur Wärmedämmung zu diskutieren.

Mit einem Fensterersatz können in der Regel rund 20 Prozent der Heizenergie eingespart werden und den Mietenden muss während den Sanierungsarbeiten nicht gekündigt werden. Zu prüfen ist auch, dass sich ewb an den Sanierungskosten beteiligt und somit den Tatbeweis erbringt, neben dem Monopolbereich der Fernwärme auch in die Energieeffizienz der angeschlossenen Gebäude zu investieren. Ziel soll es sein, dass alle Liegenschaften, die ans Fernwärmenetz angeschlossen werden, energetisch möglichst umfassend saniert sind, mindestens jedoch den energetischen Effizienzstandard D gemäss GEAK (Gebäudehülle) erreichen[3].

Der Gemeinderat wird beauftragt, dem Stadtrat eine Strategie zur Gebäudesanierung entlang des bestehenden und des neuen Fernwärmenetzes vorzulegen und dabei auf eine Optimierung der finanziellen und energetischen Ressourcen sowie die Vermeidung von Bruttomietzinserhöhungen[4] zu achten (keine Leerkündigungen). Mit der Umsetzung der Strategie wird ewb in Zusammenarbeit mit dem AUE beauftragt.

Begründung der Dringlichkeit: Der Spatenstich zum Ausbau des Fernwärmenetzes ist bereits anfangs Februar 2020 erfolgt. Mit den Gebäudebesitzenden müssen jetzt Verhandlungen zum Anschluss geführt werden. Die Zusammenarbeit mit der ewb zur Umsetzung dieser Strategie (Massnahme 13 des Energierichtplans) muss so schnell als möglich erfolgen.

Bern, 27. Februar 2020

[1] https://www.derbund.ch/bern/bern-baut-riesiges-fernwaermenetz-fuer-den-klimaschutz/story/10271382
[2] https://www.ewb.ch/nachhaltigkeit/service-public/fernwaerme
[3] http://www.geak.ch/
[4] Obligatorische Mietzinskontrolle und Überprüfung der Einhaltung von Art. 14 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen