2019.SR.000345
Motion Fraktion GB/JA! (Devrim Abbasoglu-Akturan, GB): Den Städtebau anhand des Freiraums gestalten und damit die Qualität des Aussenraumes sicherstellen

Die Anforderungen an die Aussenräume steigen immer mehr. Die mit der Siedlungsentwicklung nach innen geförderte, höhere Nutzungsdichte, begünstigt die sehr kompakte Nutzung von Städten. Daraus resultiert aber auch eine starke Nutzung des Aussenraumes. Die Verdichtung erfolgt immer mehr zu Lasten des Freiraumes. Obwohl städtische Verdichtung überall vorangetrieben wird und die Städte Qualitätssicherungsprozesse durchführen, gibt es leider keine Garantie für eine qualitativ hochstehende Entwicklung. Im Städtebau stehen die Parameter Volumen, Körnung und
Wertigkeit der Substanz im Vordergrund. Der Freiraum wird vernachlässigt, obwohl auch dieser für den künftigen Nutzer und die angrenzenden Quartiere qualitätsvoll gestaltet werden muss.

Durch die Verdichtung erhalten die Freiräume innerhalb von Quartieren in Zukunft einen noch höheren Stellenwert. Deswegen müssen sorgfältige Übergänge zwischen den Räumen innerhalb von Quartieren, in denen eine Umstrukturierung stattfinden soll, oder auch für die benachbarten Gebiete oder für die neu entstehenden Siedlungsräume gefunden oder sichergestellt werden.

Der Aussenraum bzw. Freiraum darf nicht mehr nur aus den Resträumen gestaltet werden. Da die Anforderungen an den Freiraum sich je nach Nutzung des Areals verändern, müssen diese zu Beginn des städtebaulichen Prozesses definiert werden. Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass der Gemeinderat bei grossen Arealentwicklungen einenneuen Prozess nach folgendem Muster einführt:

  1. Nachdem die Stadt den Nutzungsmix und das Nutzungsmass für das Areal definiert hat, wird eine Experten*innengruppe für den Freiraum eingesetzt. Diese besteht aus Vertreter*innen aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Städtebau, Soziologie und Architektur. Diese Experten*innengruppe definiert in der Anfangsphase der Entwicklung die Anforderungen an den Freiraum (Defizite im betreffenden Stadtteil, Übergänge, Nachbarschaften, Biodiversität…). Als Grundlage dazu dient das Freiraumkonzept. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und fliessen in die Grundlagen des qualitätssichernden Verfahrens ein.
    2. Mindestens eine Delegierte*r, der Experten*innengruppe Freiraum, wird als Jurymitglied in das
    qualitätssichernde Verfahren einbezogen.

Bern, 28. November 2019

Erstunterzeichnende: Devrim Abbasoglu-Akturan
Mitunterzeichnende: Laura Binz, Regula Bühlmann, Sarah Rubin, Eva Krattiger, Seraina Patzen, Katharina Gallizzi, Rahel Ruch, Ursina Anderegg, Seraphine Iseli, Franziska Grossenbacher