Dringliche interfraktionelle Motion GB/JA!, SP/JUSO, FDP/JF, BDP/CVP, AL/GaP/PdA und GLP/JGLP (Lea Bill, GB; Seraina Patzen, JA!; Marieke Kruit, Yasemin Cevik, SP; Claudine Esseiva, FDP; Philip Kohli, BDP; Christa Ammann, AL; Zora Schneider, PdA; Melanie Mettler, GLP):  Cannabis-Pilotprojekt – jetzt erst recht!

2013 hat der Stadtrat die Motion der GB/JA!-Fraktion, die einen wissenschaftlicher Pilotversuch für den kontrollierten Cannabisverkauf verlangt, mit grosser Mehrheit erheblich erklärt (50 Ja, 16 Nein, 1 Enthaltung). Damit war endlich der Startschuss gefallen, dass sich die Stadt Bern jenen Schweizer Städten anschliessen konnte, die sich bereits zwecks enger Zusammenarbeit und fundierten Abklärungen für einen koordinierten Pilotversuch für den kontrollierten Cannabisverkauf zusammengeschlossen hatten.

Seither hat sich die Stadt Bern zusammen mit den Städten Basel, Zürich, Luzern und Biel für ein Forschungsprojekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis stark gemacht. Infolge davon hat das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern 2016 für die Stadt Bern ein detailliertes Forschungsprojekt Cannabisregulierung ausgearbeitet. Und im Februar 2017 erteilte die Kantonale Ethikkommission Bern (KEK) dem Forschungsprojekt die notwendige Bewilligung. Im Mai 2017 wurde daraufhin dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) das Forschungsgesuch zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung unterbreitet.

Am 14. November 2017 hat das BAG nun bekannt gegeben, das Gesuch der Universität Bern nicht zu bewilligen. Damit hält sich das BAG überkorrekt an das Betäubungsmittelgesetz und missachtet zwei Rechtsgutachten, die zum Schluss kommen, dass mit dem geltenden Recht ein wissenschaftlicher Pilotversuch sehr wohl möglich wäre. Zudem verkennt das BAG mit seinem Entscheid die heutige Realität und verschliesst sich damit einer innovativen Weiterentwicklung der Schweizer Drogenpolitik.

Die Unterzeichnenden fordern deshalb den Gemeinderat auf, den Entscheid des Stadtrates umzusetzen und gemeinsam mit den anderen involvierten Städten und der Universität Bern die politischen und juristischen Mittel gegen den Entscheid des BAG auszuschöpfen.

Bern, 7. Dezember 2017

Begründung der Dringlichkeit: Gegen den BAG-Entscheid kann resp. muss innerhalb von 30 Tagen Beschwerde geführt werden. Ein schnelles und koordiniertes Vorgehen, auch auf politischer Ebene, ist deshalb unumgänglich.