Photovoltaik ist eine wichtige Technologie für die nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Gemäss Berechnungen des Bundes liesse sich in der Schweiz mit der Sonne mehr Strom produzieren, als wir jährlich verbrauchen. Trotzdem geht der Ausbau der Solarenergie schweizweit nur sehr langsam voran. Das gilt auch für die Stadt Bern: Nur gerade 2% des auf Stadtboden produzierten Stroms entsteht durch Photovoltaik. Damit die Stadt, wie vom Stadtrat beschlossen, tatsächlich bis 2035 klimaneutral ist, braucht es einen massiven Ausbau der Nutzung der Solarenergie zur Wärme- oder Stromproduktion. Drei Vorstösse, welche die GB/JA!-Fraktion am Donnerstag einreichen wird, sollen diesen Ausbau nun vorantreiben:

Die Motion fordert, dass bis 2035 auf den Dächern aller Liegenschaften im Besitz der Stadt Bern eine Solaranlage errichtet wird. Die Stadt muss als Eigentümerin mit gutem Beispiel vorangehen und das Solarpotential auf ihren Dächern voll ausschöpfen. Die Anlagen sollen nachhaltig und sozialverträglich produziert worden sein und wo immer möglich mit naturnahen Dachbegrünungen kombiniert werden. So kann Klimaschutz und Artenschutz optimal verknüpft werden.

Nicht nur städtische, sondern auch private Dächer sollen für die Strom- und Wärmeproduktion genutzt werden. Mit einem Postulat wird der Gemeinderat aufgefordert, abzuklären, ob und wie eine städtische Plicht zur Nutzung der Solarenergie eingeführt werden kann. Eine solche Pflicht würde die Energiewende in der Stadt massiv beschleunigen, weil die für die Dekarbonisierung nötige elektrische Energie lokal und klimaneutral produziert werden könnte.

Ein wichtiger Faktor, der es Privaten erleichtert, Photovoltaikanlagen zu installieren, ist eine kostendeckende Vergütung. Diese verhindert, dass eine Anlage sich nur mit hohem Eigenverbrauch amortisieren lässt. Die Vergütungstarife der ewb für Solarstrom vermögen jedoch heute nicht, die tatsächlichen Gestehungskosten einer Anlage zu decken. Die Motion fordert deshalb, dass in der ewb-Eignerstrategie eine kostendeckende Vergütung von Solarstrom vorgeschrieben wird, wie dies in der nationalen Gesetzgebung ebenfalls vorgesehen ist