Das Grüne Bündnis hat die Einführung des Betreuungsgutscheinsystems auf städtischer, wie kantonaler Ebene bekämpft und beobachtet nun dessen Folgen mit grosser Sorge. Die Logik eines sogenannt „freien Marktes“ an Kita-Angeboten ohne Deckelung der Tarife hat in kurzer Zeit dazu geführt, dass viele Betriebe unter Konkurrenzdruck am Anschlag sind, die Kosten auf die Eltern umgewälzt werden und der Druck auf das Personal am Steigen ist. Dies zeigt das städtische Monitoring eindrücklich: Das Angebot hat zugenommen, obwohl insgesamt weniger Plätze beansprucht werden aus verschiedensten Gründen. Während der Versorgungsgrad in Bümpliz und Bethlehem sehr tief ist, hat es in den Quartieren mit vielen zahlungskräftigen Eltern ein grosses Angebot. Die Elterntarife sind (inmitten der allgemeinen Teuerung) gestiegen und die beanspruchten Betreuungspensen pro Kind sinken, insbesondere bei Eltern mit tiefen Einkommen. Dies ist eine alarmierende Entwicklung, es kann nicht sein, dass sich immer weniger Eltern die familienexterne Kinderbetreuung leisten können und v.a. Familien mit tieferen Einkommen abgehängt werden: das bedeutet grosse Rückschritte betreffend Chancengleichheit von Kindern und deren Eltern, sowie bei der Gleichstellung der Geschlechter. Das Grüne Bündnis begrüsst deshalb die Bestrebungen des Gemeinderates, den Handlungsspielraum der Stadt zu nutzen und die Massnahmen für die soziale Abfederung gezielt zu gestalten. Das GB bedankt sich beim Gemeinderat für das sorgfältige Monitoring und erwartet, dass dieses in diesem Detailgrad weitergeführt wird, damit laufend notwendige Anpassungen innerhalb des Handlungsspielraumes ergriffen werden können.

Das GB unterstützt die vorliegende Teilrevision in allen vorgeschlagenen Punkten. Wir bedauern jedoch, dass der Gemeinderat diesen Wechsel aus sparpolitischen Gründen von Beginn an unter der Bedingung der Kostenneutralität angedacht und keine ergebnisoffenere Vorlage konzipiert hat. Es wird in Anbetracht der prekären Rahmenbedingungen für die Kitas und der wachsenden Armut mittel- und längerfristig Diskussionen brauchen, ob sich die Stadt finanziell stärker für ein anständiges Kinderbetreuungsangebot engagieren muss.

Zum allgemeinen Zuschlag

Der Wechsel von einem für alle gleich hohen allgemeinen Zuschlag hin auf eine einkommensabhängige Vergünstigung ist sehr sinnvoll. Einerseits, weil das Monitoring aufzeigt, dass die tiefen Einkommen stark überproportional von der Teuerung der Tarife betroffen sind und weil es fraglich ist, ob Eltern mit hohem Einkommen und Vermögen auf die Vergünstigung angewiesen sind. Es braucht dringend Bestrebungen, welche unterstützen, dass sich auch Eltern mit tieferen Einkommen familienexterne Kinderbetreuung leisten können. Die Schwelle, dass ab einem massgebenden Einkommen (= Nettoeinkommen +5% Vermögen -Familienabzug) von CHF 120‘000.- der Vergünstigungszuschlag wegfällt, erachten wir als zumutbar. Es darf jedoch aus Gleichstellungsperspektive nicht sein, dass sich wieder vermehrt auch ökonomisch besser gestellte Mütter aus finanziellen Überlegungen gezwungen fühlen, weniger einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Das bisherige städtische Giesskannensystem bringt allerdings den Eltern mit hohem Einkommen nachweislich eine nicht wirklich spürbare Entlastung. Hier bräuchte es grosse Investitionen, bis dies eine unterstützende Wirkung hat, wie zum Beispiel eine massiv höhere staatliche Grundfinanzierung, welche zurzeit auf Bundesebene diskutiert wird. Zudem ist davon auszugehen, dass sich eine Familie mit einem massgebenden Einkommen von CHF 120‘000.- sehr vieles leisten kann und die städtischen Zusatzvergünstigungen nur marginal spürbar wären. Das GB unterstützt den Fokus des Gemeinderates auf die tieferen Einkommen, vor allem auch hinsichtlich der dringend notwendigen Armutsbekämpfung.

Zum Zuschlag für Kinder unter 12 Monaten

Das Grüne Bündnis hat diesen Zuschlag damals nach der Suche nach einer möglichst breiten Palette an Abfederungsmassnahmen bei der Einführung des städtischen Vergünstigungssystems gefordert. Es ist jedoch aufgrund der im Monitoring nachgewiesenen Entwicklung, welche sich anders als damals angenommen ausprägt, nachvollziehbar, dass der Gemeinderat diesen Zuschlag reduzieren will. Der Hebel über den einkommensabhängigen allgemeinen Zuschlag erscheint wesentlich wirksamer.

Schlussbemerkung

Wie eingangs schon erwähnt, sind die Rahmenbedingungen für die Kitas im Kanton Bern prekär und können sich aufgrund der Wettbewerbslogik je länger je mehr verschärfen. Das GB fordert deshalb den Gemeinderat auf, sich gemeinsam mit den privaten Kita-Betrieben für eine massgebliche Verbesserung und substanzielle Grundfinanzierung aller Kitas einzusetzen.

 

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