Das Grüne Bündnis teilt die Ansicht des Gemeinderates, dass heute Planungsverfahren oft unübersichtlich sind und viel zu lange dauern. Wir begrüssen daher grundsätzlich die Idee, diese Verfahren besser zu strukturieren und die Abläufe zu vereinfachen und beantragen, dass auch die Beratungen in Stadtrat und Kommissionen genauer angeschaut werden. Es ist heute oft nicht vollständig klar, zu welchem Zeitpunkt z. B., wenn es um eine Überbauung geht, der Stadtrat politische Eckpunkte festlegen kann – in der Praxis ist es dann oft zu früh oder zu spät. Hier gibt es Klärungsbedarf.

Die Vorlage äussert sich jedoch nicht zu diesen Themen, sondern schlägt vor, die folgenden Punkte neu nicht mehr zwingend einer Volksabstimmung zu unterbreiten, neu soll der Stadtrat abschliessend entscheiden können:

  • Total- und Teilrevisionen der Bauordnung
  • Änderung oder Erlass von Zonenplänen,
  • Erlass von Überbauungsordnungen, die in Art oder Mass der Nutzung von der Grundordnung abweichen,
  • Ordentliche Änderungen oder Aufhebungen von Überbauungsordnungen.

Das Grüne Bündnis steht dem Abbau von Volksrechten grundsätzlich kritisch gegenüber. Die starke Mitsprache der Bevölkerung ist ein wichtiger Pfeiler der Demokratie. Aus den hohen Zustimmungsraten abzuleiten, dass Abstimmungen möglicherweise überflüssig sind, scheint uns heikel. Demokratische Rechte müssen immer so ausgestaltet sein, dass sie in Krisenfällen oder wenn die politischen Einschätzungen von Regierung, Parlament und Bevölkerung stark auseinanderdriften eine Art «Absicherung» bieten.

Dazu kommt, dass Volksabstimmungen oft auch überhaupt erst dazu führen, dass sich Bürger*innen mit den Entwicklungen ihrer Stadt auseinandersetzen. Das ist für eine lebendige «Stadt der Beteiligung» wichtig und führt im besten Fall auch zu zusätzlichem Engagement der Stimmberechtigten. Die Hürde eines Referendums ist demgegenüber sehr hoch: Aufwand, Kosten und Vorwissen sind nicht zu unterschätzen.

Volksrechte sollten also aus Sicht des Grünen Bündnis nur dann abgebaut werden, wenn die Vorteile – auch für die Bevölkerung – klar überwiegen. Im vorliegenden Vortrag wird davon gesprochen, dass bei Planerlassverfahren ungefähr ein halbes Jahr gewonnen werden kann, wenn auf die Volksabstimmung verzichtet wird – im Falle eines Referendums jedoch wahrscheinlich mehr als ein halbes Jahr «Verzögerung» eingerechnet werden muss. Aus Sicht des Grünen Bündnis ist es zumindest bei den schwerwiegenderen Entscheiden, d.h. Total- und Teilrevisionen der Bauordnung oder Änderung und Erlass von Zonenplanänderungen nicht unbedingt klar, dass dieses halbe Jahr den Abbau von Volksrechten rechtfertigt. Bei den Anpassungen von Überbauungsordnungen ist das Grüne Bündnis hingegen auch der Meinung, dass die Vorteile überwiegen, weil die Auswirkungen meistens nicht so weitreichend sind, wie sie bei einer Revision der Bauordnung sein können.

Fazit: Das Grüne Bündnis beantragt, auf die Änderungen der Zuständigkeiten für Total- und Teilrevision der Bauordnung sowie Änderung oder Erlass von Zonenplänen zu verzichten. Beim Erlass von Überbauungsordnungen, die in Art oder Mass der Nutzung von der Grundordnung abweichen und bei Ordentlichen Änderungen oder Aufhebungen von Überbauungsordnungen unterstützt das Grüne Bündnis die Vorlage des Gemeinderats.

Allenfalls könnten aus Sicht des Grünen Bündnis auch weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, wie z.B. die Einführung eines qualifizierten Mehrs im Stadtrat, um auf eine Volksabstimmung zu verzichten, damit sehr unbestrittene Vorlagen nicht vors Volk müssen.

ZUR VERNEHMLASSUNG