Stadt Bern: 

  • JA zum Baukredit fürs das Kinderhaus Rossfeld

Um mehr Schulraum zu schaffen, hat die Stadt Bern die Gebäude der Kirchgemeinde Matthäus im Baurecht erworben. Unter dem Namen «Kinderhaus Rossfeld» soll darin Platz für eine Tagesbetreuung für Schulkinder sowie für weitere Nutzungen bereitgestellt werden. Den Stimmberechtigten wird für die Sanierungs- und Umbaukosten ein Kredit von 16,1 Millionen Franken beantragt.

Das Grüne Bündnis befürwortet die Bereitstellung von Angeboten für Kinderbetreuung. Diese sind dringend notwendig. Die energetische Sanierung der Liegenschaften, der Anschluss ans Fernwärmenetz bis 2027, die Installation von Solaranlagen auf den Dächern sowie die Begrünung und Entsiegelung der Aussenflächen zeichnen das Projekt als nachhaltiges und klimagerechtes Bauvorhaben aus. Die Vorlage wurde im Stadtrat einstimmig angenommen. 

  • JA zum Baukredit für die Gesamtsanierung und Erweiterung der Volksschule Stöckacker

Um mehr Schulraum zu schaffen, soll auf dem Areal der Volksschule Stöckacker ein zusätzliches Schulgebäude erstellt werden. Die vier bestehenden Gebäude der Schule befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand und müssen saniert werden. Den Stimmberechtigten wird ein entsprechender Baukredit in der Höhe von 65,8 Millionen Franken beantragt.

Das Grüne Bündnis begrüsst die Erstellung neuen Schulraums und die klimagerechte Umsetzung des Bauprojekts. Die Vorlage wurde im Stadtrat einstimmig angenommen.

  • JA zum Baukredit für das Schulraumprovisorium auf dem Gaswerkareal

Auf dem Gaswerkareal soll ein Schulraumprovisorium erstellt werden. Dieses soll zuerst der Volksschule Kirchenfeld als Ersatzstandort dienen, anschliessend der Volksschule Sulgenbach. Beide Schulen müssen saniert werden. Das Provisorium umfasst zwei Modulbauten, eine Traglufthalle und ein Garderobengebäude. Den Stimmberechtigten wird ein Baukredit von 23,4 Millionen Franken beantragt.

Das Provisorium stellt aus Sicht des Grünen Bündnis eine gute Lösung zur Sicherstellung von Schulraum während des Zeitraums der Schulhaussanierungen dar. Auf dringenden Wunsch des Jugendzentrums Gaskessel hat die GB/JA-Fraktion im Stadtrat einen Antrag eingereicht, der eine Absprache mit dem Gaskessel bezüglich des Wegenetzes rund um das geplante Provisorium fordert. Der Antrag wurde angenommen. 

Die Vorlage wurde im Stadtrat mit 70 Ja-Stimmen zu 2 Enthaltungen angenommen. 

  • JA zur Überbauungsordnung Wylerringstrasse 34, 36, 46 und 48 (Wifag-Areal)

Auf dem Wifag-Areal an der Wylerringstrasse soll ein neuer Quartierteil mit mindestens 80 Prozent Wohnnutzung entstehen. Davon wird ein Drittel als preisgünstiger Wohnraum erstellt. Die für die Realisierung des Projekts nötige Überbauungsordnung regelt neben Art und Mass der Nutzung unter anderem die Gestaltungsgrundsätze für die Bauten und den Aussenraum.

Die Umnutzung des Wifag-Areals als Wohnfläche ist aus Sicht des Grünen Bündnis dringend notwendig. Auf einem Drittel der Wohnfläche entstehen Wohnungen zur Kostenmiete, die Bauten werden an das Fernwärmenetz angeschlossen, es entstehen begrünte Flachdächer und auf 20 Prozent des Aussenraums sollen naturnahe Flächen entstehen. Gemeinsam mit JA!, SP, Juso und gfl erreichte das Grüne Bündnis im Stadtrat zudem, dass nur 190 statt wie geplant 210 Abstellplätze für Motorfahrzeuge erstellt werden und eine verbindlichere Kontrolle des Fahrtenkontingents von 570 Fahrten täglich stattfindet.  

Die Vorlage wurde im Stadtrat mit 62 Ja- zu 6 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

  • JA zum Rahmenkredit für die öffentliche Infrastruktur im Entwicklungsschwerpunkt Ausserholligen

Im Entwicklungsschwerpunkt Ausserholligen soll in den nächsten Jahren ein urbanes Zentrum entstehen. Das Grossprojekt umfasst 40 Teilprojekte. Damit diese realisiert werden können, muss die Stadt Bern die öffentliche Infrastruktur bereitstellen. Für die Umsetzung von 17 Teilprojekten, an welchen die Stadt beteiligt ist, wird den Stimmberechtigten ein Rahmenkredit in der Höhe von 176 Millionen Franken beantragt.

Das Megaprojekt Entwicklungsschwerpunkt Ausserholligen ist ein Beispiel für nachhaltige und weitsichtige Stadtentwicklung. Es entstehen Wohnraum, Gewerbeflächen, ein Beachcenter, ein neuer BFH-Campus und vieles mehr. Zusätzlich soll der Bahnhof Stöckacker verschoben werden. Das Projekt wurde im Stadtrat mit 62 Ja- zu 6 Nein-Stimmen angenommen. Für das Grüne Bündnis zeigt dies deutlich, dass die Bau- und Infrastrukturpolitik der Stadt Bern durch alle politischen Lager breite Zustimmung geniesst und die Vorwürfe von bürgerlicher Seite her reine Stimmungsmache ohne sachpolitischen Bezug sind.

National:

  • JA zum Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes)

Das Stromgesetz bringt wichtige Fortschritte für den Wandel hin zu einem klimaneutralen Energiesystem. Denn der Energiebereich ist für den weitaus grössten Teil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Das Stromgesetz leistet Abhilfe, indem es ambitionierte Ausbauziele für die neuen erneuerbaren Energien setzt. Das stärkt die Versorgungssicherheit und reduziert die gefährliche Abhängigkeit von Öl, Gas und Atomkraftwerken. Und es sichert den vom Volk beschlossenen schrittweisen Atomausstieg.

  • JA zur Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»

Die Krankenkassenprämien sind heute für einen erheblichen Teil der Bevölkerung – darunter auch weite Teile des Mittelstands – zu einer grossen Belastung geworden. Dass die von den Kantonen gewährten Prämienverbilligungen nicht ausreichen, zeigt sich schon daran, dass die Versicherer jährlich rund 400’000 Menschen aufgrund ausstehender Zahlungen betreiben.

Die von den Gewerkschaften und der SP eingereichte Volksinitiative will das ändern. Sie fordert, dass kein Haushalt mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden muss. Dafür sollen auch die Beiträge des Bundes an die Prämienverbilligung erhöht werden.

Mittelfristig jedoch braucht es einen Systemwechsel hin zu einer sozialen Finanzierung des Gesundheitswesens. Die Schweiz kann sich eine hervorragende Gesundheitsversorgung weiterhin leisten – sofern die Kosten dafür fair verteilt sind. Die GRÜNEN setzen sich darum vehement dafür ein, dass die unsozialen Kopfprämien durch einkommens- und vermögensabhängige Prämien abgelöst werden.

  • NEIN zur Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»

Die Kostenbremsen-Initiative der Mitte gibt vor, die Belastung durch die Krankenkassenprämien zu senken. Sie will dafür festschreiben, dass die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommenen Kosten nicht stärker als die Gesamtwirtschaft und die Löhne steigen dürfen. Ansonsten müssen Bund und Kantone Massnahmen zur Kostensenkung ergreifen, die ab dem nachfolgenden Jahr wirksam werden.

Was auf den ersten Blick sympathisch klingt, hat bei näherer Betrachtung aber einschneidende Konsequenzen für unser Gesundheitswesen. Das Problem im Gesundheitswesen sind nicht primär die steigenden Kosten, sondern dass diese auf unsoziale Weise über die bestehenden Kopfprämien finanziert werden. Dieses Problem geht die Kostenbremse-Initiative nicht an. Sie wird aber den Druck auf das Gesundheits- und Pflegepersonal weiter erhöhen und so zu noch mehr Berufsaustritten führen.

Für die Bevölkerung dürfte die Kostenbremse zudem einen Leistungsabbau sowie, im schlimmsten Fall, eine Rationierung von medizinisch notwendigen Leistungen in der Grundversicherung bedeuten. Die Kostenbremse-Initiative ist damit ein grosser Schritt hin zu einer unsozialen Zweiklassenmedizin. 

  • NEIN zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»

Der Initiativtext fordert die verfassungsrechtliche Verankerung des Grundrechts jedes einzelnen Menschen, jeglichen Eingriff in die eigene körperliche und geistige Unversehrtheit verweigern zu dürfen, ohne dafür soziale oder berufliche Nachteile hinnehmen zu müssen. Die Initiantinnen und Initianten haben es in erster Linie auf Impfungen, Mikrochips und andere digitale Informationsspeicher abgesehen, die im Körper eingepflanzt werden könnten.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keine rechtliche Grundlage für einen Impfzwang ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person. Einzig im Epidemiengesetz ist die Möglichkeit einer streng geregelten Impfpflicht vorgesehen, welche sich zudem auf Situationen beschränkt, die eine solche Massnahme zum Schutz der Gesamtbevölkerung erforderlich machen. Das von der Initiative verfolgte Ziel wird somit bereits gewährleistet.

Indem in der Verfassung jegliche Impfung ohne Zustimmung untersagt wird, verhindert die Initiative die Ergreifung von Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, welche in einer ausserordentlichen Gesundheitssituation wie einer Pandemie für den Schutz der Bevölkerung erforderlich wären, insbesondere im Hinblick auf Risikopersonen. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist die Initiative folglich unverantwortlich.