Abstimmungen – 22. September 2024
Abstimmungsempfehlung für den 22. September 2024:
- JA zur Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung Areal Goumoëns
- JA zum Baukredit für die Volksschule Weissenbühl
- JA zum Ausführungskredit für die Gesamtsanierung Strassenraum Brunnhof-Fischermätteli
Stadt Bern:
- JA zur Änderung des Zonenplans und Teilrevision der Bauordnung Areal Goumoëns
- JA zum Baukredit für die Volksschule Weissenbühl
Auf dem Goumoëns-Areal plant die Stadt Bern den Bau einer neuen Schulanlage. Voraussetzung dafür ist einerseits eine Änderung des geltenden Zonenplans, andererseits eine Teilrevision der Bauordnung der Stadt Bern.
Das ist dringend nötig: Die Schulhäuser im Stadtteil Mattenhof-Weissenbühl sind bereits heute voll ausgelastet, und die Prognosen der Stadt zeigen, dass die Anzahl Kinder weiterhin zunehmen wird. Darum möchte die Stadt Bern auf dem Goumoëns-Areal eine neue Schulanlage realisieren. Dazu sind eine Änderung des geltenden Zonenplans sowie eine Teilrevision der Bauordnung nötig.
Die Vorlage wurde im Stadtrat einstimmig angenommen.
- JA zum Ausführungskredit für die Gesamtsanierung Strassenraum Brunnhof-Fischermätteli
Die Tramgleise der Linie 6 ins Fischermätteli müssen ersetzt werden. Gleichzeitig sollen weitere notwendige Sanierungen durchgeführt und der Strassenraum aufgewertet werden. An der Gesamtsanierung beteiligen sich vier Partnerinnen und Partner. Für die Kosten der Stadt Bern wird den Stimmberechtigten
ein Kredit in der Höhe von 15,7 Millionen Franken beantragt.
Die Mitgliederversammlung des GB hat die Vorlage kritisch diskutiert. Insbesondere wurde die Alternativlösung des Ersatzes des Trams durch eine Busverbindung ins Spiel gebracht sowie die fehlenden Verbesserungen für den Veloverkehr auf der Strecke zwischen den Haltestellen Brunnhof und Pestalozzi kritisiert. Die Mitgliederversammlung beschloss jedoch die Ja-Parole, nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Stimmen aus dem Quartier, welche sich für die Beibehaltung der Tramlinie aussprachen, aufgrund der gleichzeitigen Sanierung von Werkleitungen und Kanalisation sowie mangelnder Signifikanz von Verbesserungen durch eine Buslinie.
Die Vorlage wurde im Stadtrat mit 44 Ja-Stimmen zu 18 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.
Kantonal:
- JA zur Änderung der Kantonsverfassung (Kantonswechsel der Gemeinde Moutier: Aufhebung der Amtsbezirke)
- JA zum Konkordat über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura
Das Konkordat ist der Vertrag zwischen den Kantonen Bern und Jura, der den Kantonswechsel der Gemeinde Moutier regelt. Es stellt sicher, dass die öffentlichen Dienstleistungen beim Kantonswechsel nahtlos weiter angeboten werden.
Die GRÜNEN Kanton Bern beurteilen das Konkordat als guten Kompromiss für den Kanton Bern, nicht zuletzt weil es die Jurafrage beendet.
Mit dem Kantonswechsel von Moutier müsste auch der gleichnamige Amtsbezirk des Kantons Bern aufgelöst werden. Da Amtsbezirke bereits heute keine Funktion als Gebiets- oder Verwaltungseinheit besitzen, wird der Kantonswechsel zum Anlass genommen, alle Amtsbezirke des Kantons Bern aufzuheben. Dafür ist eine Änderung der Kantonsverfassung nötig.
National:
- JA zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)»
Es steht schlecht um die Biodiversität – weltweit und besonders bei uns: Die Schweiz gehört international zu den Schlusslichtern in Sachen Biodiversität. Das muss sich ändern!
Mit der Biodiversitätsinitiative wollen wir diesen Trend umkehren, indem mehr Flächen und finanzielle Mittel für die Artenvielfalt und die natürlichen Lebensräume zur Verfügung gestellt werden.
Eine gesunde Natur ist für uns Menschen lebenswichtig: Nahrungsmittelproduktion, Schutz vor Gefahren (Lawinen, Überschwemmungen), Anpassung an die globale Erwärmung. Sie ermöglicht ausserdem die Speicherung von CO2 in der Biomasse.
- NEIN zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
Keine weitere Senkung der Frauenrenten: Die Reform sieht kaum Verbesserungen für Menschen mit tiefen Löhnen oder Teilzeitpensen vor. Viele Frauen werden in Zukunft noch tiefere Renten erhalten – und das, obwohl das Frauenrentenalter erst gerade erhöht wurde.
Nein zu mehr bezahlen für weniger Rente: Die BVG-Reform führt zu noch höheren Lohnabzügen – und für viele trotzdem zu kleineren Renten, weil gleichzeitig auch noch der Mindestumwandlungssatz gesenkt wird!
Nein zur unzureichenden Kompensation für ältere Arbeitnehmende: Sie sind stark von der Rentensenkung betroffen und wären besonders auf die Rentenzuschläge angewiesen. Die Hälfte geht jedoch vollkommen leer aus, nur ein Viertel wird einen vollen Rentenzuschlag erhalten. Für Frauen sind die Hürden besonders hoch!