Eingereicht von Ursina Anderegg (GB), Regula Bühlmann (GB), Rahel Ruch (GB)

2019 lagen die Steuereinnahmen bei den juristischen Personen um CHF 27.8 Mio. unter dem budgetierten Betrag von CHF 116.3 Mio. Daraus resultierte ein Verlust von CHF 17.2 Mio. Grundsätzlich liegt dieser Verlust bei einem Budget von 1.2 Mrd. im Rahmen normaler Schwankungen und stellt kurzfristig angesichts der jahrelangen Überschüsse, die zu einem Bilanzüberschuss von insgesamt CHF 104.3 Mio (Stand: vor Deckung Defizit 2019) und gefüllten Spezialfinanzierungen (Eis + Wasser, Schulbauten) führten, an sich kein existenzielles Problem dar. Ohne differenzierte Analyse der Steuerausfälle und Fehlbudgetierung sind stabile Einschätzungen kaum möglich, ob es sich dabei um eine einmalige Erscheinung oder um einen Trend handelt. Im Frühling 2020 ist mit der Corona-Krise eine weitere grosse Unsicherheit für die Stadtfinanzen dazugekommen. Welche mittel- und langfristigen Auswirkungen die Krise haben wird, wie sich eine mögliche Rezession ausgestalten und die Steuereinnahmen sowie die Staatsausgaben beeinflussen wird, ist zurzeit (nicht nur für die Stadt Bern) schwer abzuschätzen. Auch wenn zwischenzeitlich mit Mindereinnahmen zu rechnen ist, ist gleichzeitig auch hinlänglich bekannt, dass ein antizyklisches Verhalten der öffentlichen Hand in Krisenzeiten konjunkturpolitisch – und somit auch steuerpolitisch – notwendig ist. Der Bund und zahlreiche Kantone und Gemeinden verschulden sich deshalb momentan in höherem Umfang, was aufgrund des Negativ-, bzw. Tiefzinsumfeldes auch sehr günstig ist.

Der Gemeinderat hat nun trotz der unsicheren Ausgangslage beschlossen, beim Budget 2021 CHF 23.5 Mio. und für die Jahre 2022 35 Mio. sowie ab 2023 45 Mio. einzusparen. Dies obwohl er davon ausgeht, dass 2024 die Steuereinnahmen wieder das Niveau von 2019 erreichen werden. Es ist für die Interpellantinnen nicht nachvollziehbar, wie der Gemeinderat auf die Höhe der von ihm geplanten Sparbeträge kommt.

Der Gemeinderat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist der Gemeinderat methodisch vorgegangen, um herauszufinden, wie die Mindersteuereinnahmen bei den juristischen Personen 2019 zustande gekommen sind? Zu welchen Resultaten ist er dabei gekommen?
  2. Aufgrund welcher Analysen kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass es sich bei den Mindersteuereinnahmen bei den juristischen Personen um einen anhaltenden Trend handelt?
  3. Aufgrund welcher Grundlagen sind die im Budget 2021 und IAFP einberechneten Mindersteuereinnahmen zustande gekommen (s. IAFP 2021-24, Tabelle 1: Entwicklung Steuerertrag)? Wo sind diese einsehbar?
  4. Weshalb hat der Gemeinderat im IAFP 2021-24 nur Entnahmen von knapp 11 Mio. Franken aus den Spezialfinanzierungen „Eis und Waser“ und „Schulbauten“ eingeplant?
  5. Was unternimmt der Gemeinderat, um den informellen Dialog mit Unternehmensspitzen auszuweiten, um seine Wirtschafts- und Finanzpolitik besser planen zu können?
  6. Was ist der Stand in Bezug auf die Kompensationsmassnahmen des Kantons gegenüber den Gemeinden aufgrund der Umsetzung von STAF (kantonale Steuergesetzrevision 2021)?

Begründung der Dringlichkeit:
Der Stadtrat wird im September über das Budget 2021 und über den IAFP 2021-24 befinden und somit auch über die Höhe der vom Gemeinderat vorgeschlagenen Sparpakete debattieren. Dies wird nicht möglich sein, wenn der Stadtrat keine Kenntnis hat über die zugrundeliegenden Analysen des Gemeinderats.