Dringliche Motion GB/JA! (Rahel Ruch): Keine Spekulation auf dem Viererfeld!

Die Stadt Bern soll bis 2030 um 17’000 Einwohner*innen wachsen. Das bedeutet laut STEK 2016, dass zusätzlich 8500 neue Wohnungen gebaut werden müssen. Zusätzlich fehlt es in der Stadt Bern an günstigen Wohnungen, die auch Menschen mit tiefem Einkommen ein Leben in der Stadt ermöglichen. Bekanntlich machen die Wohnungsmieten einen grossen Teil an den Haushaltsbudgets aus. Deshalb hat der Gemeinderat in seiner Wohnstrategie festgehalten, dass das Wohnungsangebot erweitert werden muss und dass die Hälfte der bis 2030 in der Stadt Bern neu gebauten Wohnungen im preisgünstigen/gemeinnützigen Segment entstehen soll. Wie dieses Ziel im Detail umgesetzt werden kann, darüber schweigt sich die Wohnstrategie weitgehend aus. In der Realität ist klar: Um dieses sehr wichtige Ziel zu erreichen, muss rasch gehandelt werden, braucht es grosse Würfe.

Die wichtigste Arealentwicklung der nächsten Jahre ist die Überbauung auf dem Vierer- und Mittelfeld. Allerdings plant hier die Stadt, obwohl dies eigentlich der Umsetzung der Wohnstrategie widerspricht, nur mit 50% gemeinnützigen Wohnungen. Dies gilt als «politischer Kompromiss» dem die Stimmberechtigten 2016 zugestimmt haben. Allerdings war dieser Teil der Abstimmungsbotschaft nur ein kleiner Teil der umfassenden Planungsvorlage, über welche das Volk befunden hat. Dem gegenüber stehen zwei sehr klare Volksentscheide: 2014 nahm die Bevölkerung die «Wohninitiative» mit 72% an. 2020 erreichte die nationale Wohninitiative, welche eine Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus wollte, in der Stadt Bern einen Ja-Stimmenanteil von über 65%. Dies zeigt, dass die Bernerinnen und Berner ganz klar hinter Investitionen in mehr günstigen Wohnraum steht.

Angesichts der Tatsache, dass auf dem Viererfeld Wohnraum für 3000 Personen entstehen soll, muss sichergestellt werden, dass der Anteil an langfristig günstigen Wohnungen dort erhöht werden kann. Dafür gilt es, den Fehler aus 2016 zu korrigieren. Dies muss vor allem mittels des Kriteriums der Kostenmiete sowie mit der zusätzlichen Erstellung von GüWR-Wohnungen sichergestellt werden.

Der Gemeinderat wird beauftragt:

  1. In den Baurechtsverträgen festzuschreiben, dass sämtliche Wohnungen auf dem Vierer- und Mittelfeld im Kostenmiete-Modell vermietet werden müssen. Dies gilt nicht nur für die gemeinnützigen Bauträger, sondern auch für die privaten Investoren.
  2. Sollte Punkt 1 aufgrund der fortgeschrittenen Planung für die erste Etappe nicht mehr möglich sein, gilt das Kriterium für alle Wohnungen ab der zweiten Etappe.
  3. Es wird sichergestellt, dass die Erstellung von GüWR-Wohnungen nicht auf Kosten des Wohnungs-Kontingents der gemeinnützigen Bauträger auf dem Vierer- und Mittelfeld gehen.

Bern, 27.2.2020

Begründung der Dringlichkeit: Die Planung auf dem Viererfeld schreitet rasch voran. Bereits ist die erste Etappe der Planung im Gange und private Investoren wurden dafür bereits ausgewählt. Damit die nächsten Entscheide im Sinne dieser Motion noch gefällt werden können, braucht es einen raschen Entscheid des Stadtrats