Reglement vom 30. August 2012 über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen (Betreuungsreglement; FEBR; SSSB 862.31): Totalrevision.

Das GB begrüsst, dass die städtische Vorlage etlichen Misständen der kantonalen Gesetzgebung entgegenwirken will. Doch auch in der städtischen Vorlage gibt es einige Punkte, die einer qualitativ guten, für alle zugänglichen Kinderbetreuung mit guten Arbeitsbedingungen abträglich sind. 

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