Interpellation Fraktion Grünes Bündnis /Junge Alternative JA! (Lea Bill, GB):

Der Sauberkeitsrappen war bereits seit vielen Jahren im Gespräch und hätte eigentlich bereits 2016 eingeführt werden sollen. Im Februar 2019 kam die Vorlage nun endlich in die Vernehmlassung, um vier Monate später, Mitte Juni 2019, als vorerst gescheitert bezeichnet zu werden – statt einer verpflichtenden Gebühr in Form des Sauberkeitsrappens soll es nun eine mit dem Gewerbe zusammen erarbeite Sauberkeitscharta geben. Diese Kehrtwende nach jahrelanger Arbeit an der Vorlage und anscheinend ohne die vollständige Auswertung der Vernehmlassungsantworten scheint ziemlich überstürzt. Und obwohl die zuständige Gemeinderätin Ursula Wyss beteuert, dass mit der Sauberkeitscharta die Ziele – also die Verringerung der Abfallmenge im öffentlichen Raum und eine verursachergerechte Finanzierung – genauso verfolgt werden können, scheint die neue Version doch arg zahnlos. Um die Beweg- und Hintergründe besser nachzuvollziehen, fordern die Unterzeichnenden deshalb den Gemeinderat auf, folgende Fragen zu beantworten:

  1. In der Presse ist zu lesen, dass 100 Vernehmlassungsantworten eingereicht worden sind. In welchem Verhältnis stehen die negativen zu den positiven Antworten? Und von wem wurden die negativen Antworten verfasst?
  2. Wurden die Vernehmlassungsantworten wirklich überhaupt nicht angeschaut oder kam es zumindest zu einer ersten Durchsicht? Ist es üblich bzw. auch schon früher vorgekommen, dass Vernehmlassungsantworten nicht ausgewertet wurden? Wenn ja, wann und bei welcher Vorlage?
  3. Wie ist der Entscheid, den Sauberkeitsrappen durch eine Charta zu ersetzen, zustande gekommen? Inwiefern war der Gesamtgemeinderat in den Entscheid involviert? Kam die Initiative von der zuständigen Gemeinderätin bzw. vom Gesamtgemeinderat aus oder vom Gewerbe?
  4. Der Gewerbeverband KMU der Stadt Bern hat bereits öffentlich gesagt, kein Interesse an der Ausarbeitung zu haben. Wer genau wird sich an der Ausarbeitung der Sauberkeitscharta beteiligen?
  5. Der Sauberkeitsrappen hatte zwei Hauptzielsetzungen: Das Vermeiden von Abfall und die verursachergerechte Verteilung der Kosten, welche durch die Abfallentsorgung im öffentlichen Raum entstehen. Inwiefern kann auch die zweite Zielsetzung mit der Sauberkeitscharta erreicht werden?
  6. Und wie soll gewährleistet werden, dass die Sauberkeitscharta tatsächlich zu verbindlichen Massnahmen führt und nicht nur zu freiwillige Massnahmen, die einzelne Betriebe zwar gewillt sind einzuführen (und dies auch ohne Charta tun würden), alle anderen aber ohne Konsequenzen ignorieren können?
  7. Gibt es bereits Ideen, wie die Kontrolle aussehen wird? Wer wird diese wie ausführen?

Bern, 27. Juni 2019